Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutzverordnung und Informationen zur Corona-Lage des Landes NRW. Alle dort aufgeführten Maßnahmen gelten für die Veranstaltungs- und Gastronomiebetriebe im Kulturort Depot.

Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung vom 3. April 2022 gelten im Kulturort Depot für Veranstaltungsbesuche keine Zugangsbeschränkungen (Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung) mehr. Die Maskenpflicht wurde von Seiten der Behörden inzwischen ebenfalls aufgehoben.

Sollte es im Herbst / Winter wieder zu einem erhöhten Infektionsgeschehen kommen, informieren Sie sich bitte tagesaktuell über mögliche Einschränkungen im Programmbereich unserer Webseite.

 

 

 


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